Eine GwG-Fachstelle begleitet und prüft Finanzintermediäre im Rahmen der Sorgfaltspflichten des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG). Diese Angabe ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung - für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre eigene Fachstelle oder Rechtsberatung.
Für GwG-Fachstellen und vergleichbare Organisationen, die laufend mehrere Mandanten (Finanzintermediäre bzw. deren Endkunden) im Bereich KYC/AML betreuen und prüfen.
Intermediäre und Fachstellen wählen eine Abostufe und beantragen die kostenlose 30-tägige Testphase. Diese beginnt erst nach Genehmigung; für die Testphase ist keine Zahlung nötig. Die bezahlte Fortsetzung wird separat aktiviert. Für SRO gelten der gesonderte Antrag und der Jahresvertrag.
Die Anträge werden manuell geprüft. Nach Genehmigung erhalten Intermediäre und Fachstellen eine E-Mail und können ihre 30-tägige Testphase starten. Bei SRO richten sich Freischaltung und Zahlung nach dem separat vereinbarten Jahresvertrag.
Ja. Jede Abo-Stufe erlaubt eine bestimmte Anzahl Mandanten (Organisationen) - siehe die Vergleichstabelle auf der Preisseite. Für höheren Bedarf kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.
Einen Abowechsel können Administratoren unter «Abo & Nutzung» über «Abowechsel anfragen» beantragen. Für eine Kündigung kontaktieren Sie den Support. Intermediär- und Fachstellenabos sind monatlich kündbar; SRO-Abos laufen als Jahresvertrag. Die vereinbarten Bedingungen bestimmen den wirksamen Termin. Eine Anfrage allein ändert weder Ihr Abo noch Ihre Rechnung.
Jedes Konto kann mit Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt werden, Zugriffsrechte sind rollenbasiert, kritische Schritte unterliegen der Funktionstrennung, und jede sicherheitsrelevante Aktion wird im Audit-Log protokolliert.
ComplySwiss verwendet für Kunden und wirtschaftlich Berechtigte die OpenSanctions-Standardsammlung. Sie bündelt zahlreiche Sanktions-, PEP- und weitere Prüflisten. Beispiele für Sanktionsquellen: SECO (Schweiz), OFAC (USA), EU-Finanzsanktionen, UK FCDO und UN-Sicherheitsrat. Beispiele für PEP-Quellen: Parlamente und Behörden, darunter die Schweizer Bundesversammlung und das Europäische Parlament. Diese Beispiele sind keine vollständige Quellenliste und keine Einzelbestätigung für jede Liste. Mögliche Treffer prüfen Sie im Screening-Dossier. Beispieldaten werden nicht bei externen Prüfdiensten abgefragt.
Der KI-Assistent ist eine optionale Zusatzoption zu ComplySwiss. Er unterstützt Ihr Team bei Alerts und Fällen: Bei einem Alert erklärt er in einfachen Worten, warum er ausgelöst wurde, nennt Risikoindikatoren und fehlende Angaben und schlägt Notizen für die Erledigung oder Eskalation vor. Bei einem Fall erstellt er eine Zusammenfassung mit Chronologie, offenen Punkten, nächsten Schritten und einem Entwurf für die Abschlussnotiz. Sie starten ihn mit einem Klick direkt im Alert oder Fall.
Nein. Er erstellt ausschliesslich Entwürfe. Diese werden nicht automatisch im Alert oder Fall gespeichert, und keine GwG- oder KYC-Entscheidung wird automatisch geändert. Prüfung und Entscheid bleiben bei Ihren Mitarbeitenden; Entwürfe sind mit den Originalquellen abzugleichen. Fehlen Informationen, weist der Entwurf darauf hin, statt Fakten zu ergänzen. Eine Meldung an die MROS wird nur als Frage an die Compliance-Verantwortlichen aufgeführt.
Übermittelt wird nur der Inhalt des jeweiligen Alerts oder Falls. Namen, Adressen, Kundennummern, IBANs, Wallet-Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und weitere Kennungen werden vor dem Versand durch Platzhalter ersetzt; Ausweisbilder und Videos werden nie übermittelt. Die Bearbeitung erfolgt mit dem Sprachmodell von Mistral AI in Frankreich (EU), und Ihre Daten werden nicht für Training verwendet. Der Assistent wird erst aktiv, wenn eine Administratorin oder ein Administrator Ihres Kontos der Übermittlung zugestimmt hat; die Zustimmung lässt sich jederzeit widerrufen. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 7b der Datenschutzerklärung.
CHF 35 pro Monat und Abo-Konto ab Aktivierung, mit bis zu 300 Analysen pro Monat. Während der Testphase sind 20 Analysen inklusive. Gezählt wird jeder analysierte Alert oder Fall einmal pro Monat; ein neuer Entwurf in einer anderen Sprache verbraucht keine weitere Analyse. Bei bezahlten Abos schalten wir die Zusatzoption auf Anfrage frei – schreiben Sie uns über die Kontaktseite.
Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bei Rückfragen zum genauen Standort kontaktieren Sie uns direkt.
Am schnellsten über unsere Kontaktseite - wir melden uns per E-Mail zurück.
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